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Geldschaden bei umgefahrenem Verkehrsschild 15.02.2006



Wenn ein Autofahrer bei Glatteis in eine Leitplanke rutscht oder ein Verkehrsschild umfährt, muss er den Schaden sofort der Polizei melden. Wenn man sich ohne die Polizei zu informieren vom Unfallort entfernt, kann man eine Geldstrafe und sieben Punkte in der Verkehrssünderkartei bekommen. Ein Sprecher des ADAC in München rät, sich in so einem Fall umgehend bei der Polizei zu melden und mitzuteilen, was und vor allem wo es genau passiert ist. Die Polizei klärt einem dann über den weiteren Verlauf auf. Sollte man kein Handy zur Hand haben und auch sonst kein Telefon in der Nähe sein, muss man vor einer Weiterfahrt mindestens eine halbe Stunde am Unfallort warten. Die Schäden an Verkehrsschildern oder Leitplanken übernimmt laut des ADAC Sprechers die Kfz-Haftpflichtversicherung.