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Vorsicht bei Radfahrern 23.03.2006



Der TÜV Süd in München empfiehlt, in dieser Jahreszeit auf Fahrradfahrer besonders zu achten. Das Gesetz besagt, wenn man einen Radfahrer überholt, muss ein Mindestabstand von 1,5 Metern eingehalten werden. Man muss aber auch bedenken, dass die Radfahrer in dieser Zeit zum Beispiel wegen Schneematsch und Schmutz auf der Fahrbahn öfter in der Fahrbahnmitte fahren, dass heißt, man sollte besonders in Kurven auf die Radfahrer achten. Also am besten Fuß vom Gas in Gebieten in denen viele Radfahrer unterwegs sind.