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(c) Fahrschule Nagel 2005



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Imke

Kathrin

Caro


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Vorrausschauend Fahren 18.01.2008



Um bei einem Unfall nicht mit einer Teilschuld belangt zu werden, sollte man in einer unklaren Verkehrslage immer vorrausschauend und vorsichtig fahren.

Eine "Unklare Verkehrslage" beschreibt eine Verkehrssituation, die sich nicht als Paragraph erfassen lässt. Die StVO besteht aus 53 Paragraphen und aus vielen einzelnen Absätzen, die dafür sorgen sollen, dass sich jeder Verkehrsteilnehmer sicher im Strassenverkehr fortbewegen kann. Es gibt aber auch Situationen, bei denen man nicht wirklich sicher sein kann, dass man niemand anderes gefährdet oder jemanden daran hindert sich sicher im Verkehr fortzubewegen.
Dies kann zum Beispiel beim Spurwechsel oder Überholen sein, weil der Fahrer keinen sehr guten Überblick über den Verkehr hat, weil seine Sicht vielleicht gemindert ist. Das ist dann eine sogenannte "Unklare Verkehrslage" und wer in diesen Situationen dann nicht vorsichtig genug fährt, kann seinen Versicherungsschutz verlieren und muss mit einem Teilschuld- oder sogar Schuldspruch vor Gericht rechnen.