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(c) Fahrschule Nagel 2005



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Imke

Kathrin

Caro


Junior


Trotz Vorfahrt Teilschuld 08.11.2008



Wenn ein Fahrer nicht alle Verkehrsregeln beachtet, hat er bei einem Unfall nicht immer Recht, nur weil er Vorfahrt hatte.

So hatte Fahrer A auf einer Vorfahrtstrasse eine rote Ampel überfahren und ist bei der nächsten Kreuzung mit Fahrer B zusammen gestoßen. Fahrer B hatte zwar die Vorfahrt missachtet, aber da Fahrer A eine rote Ampel nicht beachtet hatte und somit eine Gefährdung für andere Verkehrsteilnehmer war, muss dieser auch die Hälfte der Schuld und somit auch die Hälfte der entstandenen Kosten auf sich nehmen.