AKTUELLES
 

  UNSER TEAM
 

  DIE FAHRSCHULE
 

  DIE FAHRZEUGE
 

  DIE AUSBILDUNG
 

  KURSZEITEN
 

  BEHÖRDENGÄNGE
 

  FÜHRERSCHEINKLASSEN
 

  DIE PRÜFUNG
 

  DIE PROBEZEIT
 

  UNSERE PREISE
 





  DIE NACHSCHULUNG
 

  TREIBSTOFF SPAREN
 

  IMPRESSUM
 

  KONTAKT
 

  HÄUFIGE FRAGEN
 




  GÄSTEBUCH
 

  STARTSEITE
 

  DATENSCHUTZ
 


66900 Seitenabrufe
(c) Fahrschule Nagel 2005



Warnleuchte kein Notfall
Falsch getankt
Frühjahr in Sicht
Fahrgemeinschaften bilden
Vorsicht bei falschen Angaben
Navigation im Auto
Vorsicht beim Hupen
Motorrad vor der Fahrt prüfen
Versicherung rechtzeitig bezahlen









Imke

Kathrin

Caro


Junior


Vorsicht Baustelle 03.02.2020



Wer durch Baustellen fährt, muss besonders vorsichtig sein. Wenn ein Autofahrer zum Beispiel durch eine Unebenheit im Boden sein Auto beschädigt, muss er für die Reparatur selbst aufkommen.

Ein Anwaltverein weißt dabei auf ein Urteil des Landgerichts Erfurt hin (Az.: 9 O 2203/03). Bei dieser Verhandlung ging es um einen Autofahrer, der sich seine Ölwanne an einem Randstein aufgerissen hatte, während er durch eine Baustelle, welche direkt vor seinem Parkplatz war, fuhr. Durch den Riss in der Wanne hatte er Öl verloren, wodurch dann auch der Motor des Wagens kaputt gegangen ist. Die Schadensersatzklage, welche er gegen die Kommune erhob, wurde abgelehnt, weil er nicht achtsam genug durch die Baustelle fuhr und laut dem Landgericht Erfurt eine "gesteigerte Aufmerksamkeit in schwierigen Verkehrslagen " von den Verkehrsteilnehmern zu erwarten sei.